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Vernehmlassung Sterbehilfe

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Der Bundesrat hat zur Suizidhilfe zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: Die eine Variante will die Suizidhilfe gänzlich verbieten. Die zweite Variante schränkt die Suizidhilfe stark ein. So soll sie bei psychisch kranken nicht mehr möglich sein und bei den anderen nur noch dann, wenn eine ärztliche Feststellung vorliegt, die eine unheilbare körperliche Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge bestätigt. Ausgeschlossen von der organisierten Suizidhilfe wären damit Personen mit dauerhaften und unerträglich physischen Leiden ohne Aussicht auf Besserung, sofern die Prognose nicht tödlich ist. Der Bundesrat begründet dies u.a. damit, dass „theoretisch nie ausgeschlossen werden könne, dass eine Heilung später noch möglich sei".

Hauptpunkte der Jungfreisinnigen:

  • Beide Vorschläge des Bundesrates sind nicht tragbar, beide stellen einen skandalösen Eingriff in die Selbstbestimmung des Einzelnen dar und umgehen die aktuellen Probleme der Suizidhilfe.- Den Entscheid über Leben oder Sterben ist ein höchstpersönlicher Entscheid, Selbstbestimmung jedes Einzelnen – dieses Grundrecht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben darf nicht systematisch ausgehölt werden.
  • Unser Land hat eine lange Tradition der Selbstbestimmung und der individuellen Freiheit. Statt diese zu verteidigen, präsentiert der Bundesrat einen neuen skandalösen Gesetzesentwurf, der überholte moralische Ansprüche über die Selbstverantwortung stellt
  • Suizid ist natürlich der letzte Ausweg, aber es soll möglich bleiben, dass auch weiterhin Dritte Suizidhilfe leisten dürfen, wenn der Einzelne dies wünscht
  • Es kann für einen schwerkranken Menschen eine Erlösung sein, mit Beistand seiner Liebsten und einer seriösen Sterbehilfeorganisation wie Exit aus dem Leben scheiden zu dürfen, wenn er dieses nicht mehr als lebenswert empfindet. Soll er sich in Zukunft vor den Zug werfen?
  • Das vollständige Verbot einer Sterbehilfe ist nicht nur realitätsfremd, sondern auch gefährlich (Angebote wird es dann illegal geben und die sind dann für den Hilfesuchenden gefährlich)
  • Statt dass sie auf die Probleme der Sterbehilfe - zum Beispiel der Sterbehilfetourismus und die Überwachung der Sterbehilfeorganisationen - eine Antwort zu finden, schränken die beiden Vorschläge vor allem die Selbstbestimmung jedes Einzelnen ein.
  • Regelungen in diesem Bereich sollten aber den Behörden eine wirksame Kontrolle der in diesem Bereich tätigen Organisationen ermöglichen und den Sterbetourismus aus dem Ausland eindämmen.
  • Schliesslich wird es auch Umsetzungsprobleme geben: Was bedeutet z.B. dass der Tod unmittelbar bevorsteht? Wer bestimmt das? Sind das Wochen, Monate, Tage? Wer bestimmt, ob eine Heilung theoretisch noch möglich wäre? Im erreichbaren liege? Verwaltungsaufwand!



Was wollen wir:

  • Wir wollen, dass Sterbehilfe auch weiterhin möglich bleibt, auch für chronisch und psychisch Kranke. Nicht der Staat soll über Leben und Tod eines Einzelnen entscheiden können, sondern jeder Einzelne! (Keine Staatsaufgabe!)
  • Die Kontrolle der in diesem Bereich tätigen Organisationen muss erhöht werden, zum Schutze der Sterbewilligen
  • Es müssen Lösungen gefunden werden, den Sterbetourismus aus dem Ausland einzudämmen