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Stellungnahme zur IVG-Revision
Neu sollen grundsätzlich auch schon laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob der Bezüger ein Potenzial zur Wiedereingliederung aufweist. Das bedeutet, dass zugesprochenen Renten, die bereits heute alle 3-5 Jahre überprüft werden, kritischer betrachtet werden. Dieser Schritt ist längst überfällig und notwendig. Auch die Idee, von Anfang an mit dem IV-Rentner einen Eingliederungsplan zu vereinbaren, ist viel versprechend und könnte dagegen wirken, dass sich gewisse IV-Rentner quasi auf der einmal gesprochenen Hilfe „ausruhen“. Interessant wäre zu wissen, was passiert, wenn ein Eingliederungsplan nicht eingehalten werden kann, weil zu wenig Bestrebungen seitens des IV-Rentners zu beobachten sind.


