Positionen

Positionspapier Sozialpolitik

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Der ungebrochene Anstieg der Lebenserwartung über die letzten 100 Jahre und die tiefen Geburtenraten seit Beginn der 70er Jahre haben zu einer drastischen Veränderung der Altersstruktur geführt. Während der Anteil der Rentenempfänger ständig steigt, nimmt der Anteil der Beitragsleistenden ab. Diese anhaltende demographische Entwicklung übt einen negativen Einfluss auf die Finanzen der Sozialversicherungen, insbesondere die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Krankenversicherung aus.

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SRG Resolution

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Die SRG SSR stellt heute im Rahmen des Service public die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen sicher und trägt somit zur Sicherung der Informationsversorgung in allen relevanten Bereichen wie Politik, Kultur, Wirtschaft in der Schweiz und auch zur Vertiefung der Beziehungen der vier Landesteile bei. Die Jungfreisinnigen Schweiz anerkennen diesen wichtigen demokratischen Beitrag, welcher die politische Stabilität in unserem Land fördert.Gleichwohl stören sich die Jungfreisinnigen an den Hohen Kosten der teils gebührenfinanzierten SRG SSR sowie die einige Male eingefahrenen Defizite. Die Jungfreisinnigen fordern deshalb inskünftig eine verstärkte Konzentration auf den in RTVG Artikel 24 beschriebenen Informationsauftrag. Dieser soll klarer Umrissen und aufgezeigt werden, welche Dienstleistungen im Sinne des Informationsauftrages zu finanzieren sind.

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Stellungnahme zur IVG-Revision

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Neu sollen grundsätzlich auch schon laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob der Bezüger ein Potenzial zur Wiedereingliederung aufweist. Das bedeutet, dass zugesprochenen Renten, die bereits heute alle 3-5 Jahre überprüft werden, kritischer betrachtet werden. Dieser Schritt ist längst überfällig und notwendig. Auch die Idee, von Anfang an mit dem IV-Rentner einen Eingliederungsplan zu vereinbaren, ist viel versprechend und könnte dagegen wirken, dass sich gewisse IV-Rentner quasi auf der einmal gesprochenen Hilfe „ausruhen“. Interessant wäre zu wissen, was passiert, wenn ein Eingliederungsplan nicht eingehalten werden kann, weil zu wenig Bestrebungen seitens des IV-Rentners zu beobachten sind.

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Vernehmlassung Sterbehilfe

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Der Bundesrat hat zur Suizidhilfe zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: Die eine Variante will die Suizidhilfe gänzlich verbieten. Die zweite Variante schränkt die Suizidhilfe stark ein. So soll sie bei psychisch kranken nicht mehr möglich sein und bei den anderen nur noch dann, wenn eine ärztliche Feststellung vorliegt, die eine unheilbare körperliche Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge bestätigt. Ausgeschlossen von der organisierten Suizidhilfe wären damit Personen mit dauerhaften und unerträglich physischen Leiden ohne Aussicht auf Besserung, sofern die Prognose nicht tödlich ist. Der Bundesrat begründet dies u.a. damit, dass „theoretisch nie ausgeschlossen werden könne, dass eine Heilung später noch möglich sei".

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